Corona-Soforthilfen für Selbständige, Freiberufler und Künstler

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt die deutsche Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Insbesondere Solo-Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und zum Teil auch Mittelständler bangen um ihre Existenz. Um das wirtschaftliche Überleben möglichst vieler Unternehmen zu sichern, haben alle Bundesländer Hilfsprogramme ins Leben gerufen.

Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer

Der Bund hat 50 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer zur Verfügung gestellt, die nun beantragt werden können. Hier erhalten Sie weitere Informationen sowie den Link zum Antrag.

Außerdem wird Selbstständigen der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Ferner stehen auch für mittlere und größere Unternehmen Kreditangebote und Schutzfonds zur Verfügung. (www.gruenderlexikon.de)

Berlin

Brandenburg

Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter

  • Maßnahme: Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)
  • Beantragung: Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.

Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler

  • Antragsberechtigte: Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.
  • Höhe der Soforthilfe in Berlin: Steht noch nicht fest. Insgesamt stehen für das laufende Jahr 100 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
  • Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Berlin muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Hier kann die Soforthilfe II bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden.
    (www.gruenderlexikon.de)

Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

  • Antragsberechtigte: Gewerbliche Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
  • Höhe der Soforthilfe in Brandenburg:
    • Bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro
    • Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro
    • Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
    • Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
    • Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe in Brandenburg muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Der Förderantrag kann hier abgerufen werden.
    (www.gruenderlexikon.de)